|

Ausrüstung:
A.
Schnur
1. Benutzt werden dürfen
Mono-Schnüre, multifile Schnüre wie etwa Dacron, Dyneema sowie Schnüre mit
Blei-Seele.
2. Schnüre aus Draht wie etwa
Monel sind unzulässig.
B.
Nachschnur
1. Wird die Nachschnur (Backing)
nicht mit der Hauptschnur verbunden, ist jede Art von Backing zulässig.
2. Wird die Angelschnur mit dem
Backing verbunden, muss der Rekord unter der schwereren der beiden Schnüre
gemeldet werden. Das Backing darf keine höhere Tragkraft als 130 lb (60 kg) und
muss von einem zulässigen Typ sein (siehe A, Ziffer1)
C.
Doppelleine (Double Line)
Die Benutzung einer Doppelleine ist nicht
zwingend. Wird eine Doppelleine benutzt, muss sie folgende Voraussetzungen
erfüllen:
1. Die Doppelleine muss aus der
Hauptschnur selbst gefertigt werden.
2. Ihre Länge wird gemessen vom
Anfang des Knotens an dem die Hauptschnur in die Doppelleine übergeht, bis zum
unteren Ende, an dem ein Wirbel, Karabiner, Knoten oder sonstige Vorrichtung
angebracht ist, um ein Zwischenvorfach (Trace), Vorfach (Leader), künstlichen
Köder oder Haken daran zu befestigen.
Beim Fischen im Salzwasser ist die Länge der
Doppelleine in den unteren Leinenklassen einschließlich der Klasse 20 lb (10 kg)
auf ein Länge von 4.57 Meter (15 feet) beschränkt. Die gemeinsame Länge von
Doppelleine und Vorfach darf 6.1 m (20 feet) nicht überschreiten.
In den Schnurklassen über 20 lb (10 kg) ist die
Länge der Doppelleine auf 9.14 m (30 feet) begrenzt. Die gemeinsame Länge von
Doppelleine und Vorfach darf 12,19 m (40 feet) nicht überschreiten
D.
Vorfach (Leader)
Die Benutzung eines Vorfachs ist nicht
vorgeschrieben. Wird ein Vorfach benutzt, muss es folgende Voraussetzungen
erfüllen:
1. Die Länge des Vorfachs ist die
Länge einschließlich des künstlichen Köders, Haken-Arrangements o.ä. Das Vorfach
muss mit der Hauptschnur über einen Karabiner, Knoten, Spleiß, Wirbel o.ä.
verbunden werden. Haltevorrichtungen sind verboten. Die Wahl der Vorfachstärke
und des aus ihm bestehenden Materials ist freigestellt.
Beim Salzwasserfischen ist die maximale
Vorfachlänge in den unteren Schnurklassen bis 20 lb (10 kg) auf 4.57 m (15 feet) beschränkt. Die gemeinsame
Länge von Doppelleine und Vorfach darf 6.1 m (20 feet) nicht überschreiten.
In den Schnurklassen über 20 lb (10 kg) ist die
Vorfachlänge auf maximal 9.14 m (30 feet) begrenzt. Die gemeinsame Länge von
Doppelleine und Vorfach darf 12,19 m (40 feet) nicht überschreiten.
E.
Rute (Rod)
1. Die Angelruten müssen
sportlichen Regeln und sportlicher Ethik entsprechen. Der Angler ist bei der
Wahl seiner Rute frei, so lange die Rute ihm bauartbedingt keinen unfairen
Vorteil verschafft. Diese Regel dient dazu, die Nutzung unkonventioneller Ruten
auszuschließen.
2. Der obere Teil der Rute
(gemessen von der Mitte der Rolle bis zum Spitzenring) muss mindestens 101,6
Zentimeter (40 inches) lang sein. Der Rutenfuß (gemessen von der Mitte der Rolle
bis zum Rutenende) darf nicht länger als 68,58 cm (27 inches) sein. Die Länge
eines gebogenen Rutenfußes (curved butt) wird so gemessen, als ob er grade
wäre.
F.
Rolle (reel)
1. Rollen müssen sportlichen
Regeln und sportlicher Ethik entsprechen.
2. Rollen mit jedweder Art von
Antrieb (motorisch, elektrisch, hydraulisch) sind verboten.
3. Rollen mit Winsch-Fuktion
(Untersetzung) sind verboten.
4. Rollen, die es erlauben, mit
beiden Händen zugleich zu kurbeln sind verboten.
G. Haken zum Fischen mit natürlichen
Ködern
1. Beim Fischen mit einem lebenden oder toten
Köder sind maximal zwei Einzelhaken erlaubt. Beide Haken müssen fest im Köder
verankert sein. Der minimale Abstand zwischen den beiden Haken muss groß sein,
wieder größere der beiden Haken, gemessen von Hakenöhr zu Hakenöhr. Zulässige
Ausnahme: Die Hakenspitze eines Hakens darf durch das Öhr des zweiten Hakens
geführt werden. Der maximale Abstand zwischen den beiden Haken darf 45,72 cm (18
inches) nicht überschreiten.
2. Frei schwingende Haken sind
verboten; Doppelhaken oder Drillinge sind verboten.
3. Ein Paternoster zum Grundangeln
ist zulässig, wenn es aus zwei Einzelhaken an zwei separaten Vorfächern besteht,
oder aus zwei Einzelhaken, die an Springern befestigt werden. Beide Haken müssen
so angebracht werden, dass ein Fisch, der einen der Köder nimmt, nicht durch den
zweiten Haken von außen angerissen oder gehakt werden kann. Beide Haken müssen
fest im Köder verankert werden. Werden Rekordfische an einem Vorfach mit zwei
Haken gefangen, muss ein Foto oder eine Zeichnung des Haken-Arrangements mit
eingeschickt werden.
H.
Haken an Schleppködern
1. Beim Fischen mit einem
künstlichen Schleppköder (Marlin-Lure o.ä.) dürfen nicht mehr als zwei
Einzelhaken benutzt werden. Der minimale Abstand zwischen den beiden Haken muss
groß sein, wieder größere der beiden Haken, gemessen von Hakenöhr zu Hakenöhr.
Zulässige Ausnahme: Die Hakenspitze eines Hakens darf durch das Öhr des zweiten
Hakens geführt werden. Der maximale Abstand zwischen den beiden Haken darf 30,48
cm (12 inches) nicht überschreiten. Der hintere Haken darf nicht mehr als eine
Hakenlänge hinter die „Schürze“ (Skirt) des Schleppköders hinaus reichen. Ein
Foto oder eine Zeichnung des Haken-Arrangements muss mit eingeschickt, oder sein
regelgemäßer Zustand bezeugt werden.
2. Bis zu drei Einzelhaken,
Zwillinge und Drillinge sind an
künstlichen Ködern wie Wobblern, Löffeln oder ähnlichem erlaubt, wenn diese
Köder serienmäßig damit ausgestattet wurden. Diese Haken müssen frei beweglich
sein und sind auf maximal drei begrenzt. Ein Foto oder eine Zeichnung des
Haken-Arrangements muss mit eingeschickt werden.
I.
Weitere Ausrüstung
1. Kampfstühle dürfen keine
mechanisch angetriebenen Vorrichtungen haben, die den Angler beim Drill
unterstützen.
2. Die Aufnahme (Gimbal) für den
Rutenfuß am Kampfstuhl muss frei beweglich sein. Gimbals, die sich nur in einer
vertikalen Ebene bewegen, sind zulässig. Jede Art von Gimbal., die beim Drill
Druck vom Angler nimmt, oder es ihm erlaubt während des Drills auszuruhen, sind
verboten.
3. Gaffs und Käscher, die an Bord
benützt werden, dürfen maximal 2,44 Meter (8 feet) lang sein. An einem
fliegenden Gaff darf ein Seil mit einer Maximallänge von 9,14 m (30 feet)
befestigt werden. Die Länge des Seils wird gemessen zwischen dem
Befestigungspunkt am Gaffhaken und dem andere Befestigungspunkt an Bord. Dieses
Maßabstand gilt auch, wenn ein Seil am Haken eines feststehenden Gaffs befestigt
wird. An jeder Art von Gaff ist nur ein Einzelhaken erlaubt. Harpunen oder
Lanzen sind verboten. Schwanzschlingen dürfen maximal 9.14 Meter (30 feet) lang
sein.
4. Schwimmer sind erlaubt, so
lange ihre Größe ausschließlich dazu dient, einen Köder in einer bestimme Tiefe
zu halten. Schwimmer dürfen die Kampfkraft des Fisches nicht behindern.
5. Vorrichtungen in welchen sich
Fische verstricken können, sind in
jeglicher Hinsicht verboten.
6. Outrigger, Downrigger und
Drachen sind zulässig, wenn die Angelschnur (nicht aber Doppelleine oder
Vorfach!) daran mit einem Auslösemechanismus gleich welcher Art befestigt
wird.
7. Eine Sicherheitsleine darf an
der Angelrute befestigt werden, solange sie den Angler beim Drill nicht
unterstützt
.
Regeln beim Angeln
1. Von dem Moment des Anbisses –
ob auf natürlichen oder künstlichen Köder – muss der Angler den Fisch selbst
haken, drillen und landen, ohne die Hilfe einer weiteren Person. Ausnahmen zu
dieser Regel werden unter Punkt 7. erläutert.
2. Steckt die Angel während des
Anbisses in einem Rutenhalter, muss der Angler die Rute so schnell wie möglich
aus dem Rutenhalter nehmen. Diese Regel zielt darauf ab, dass der Angler den
Fisch mit der Rute in der Hand anschlagen soll.
3. Beißen mehrere Fische zugleich
an verschiedenen Angeln an und ist nur ein Angler an Bord, darf nur der erste
von ihm gefangene Fisch als Rekord angemeldet werden.
4. Wird eine Doppelleine benutzt,
muss der Fisch die meiste Zeit bis zur Landung an der einfachen Hauptschnur
gedrillt werden.
5. Ein Harness darf an Rute und
Rolle befestigt werden, aber nicht am Kampfstuhl. Beim Anlegen oder Justieren
des Harness` darf eine weitere Person behilflich sein.
6. Die Nutzung eines Rutengürtels oder Hüftgurts
mit Gimbal ist zulässig.
7. Wird von einem Boot geangelt,
darf eine weitere Person nach dem Vorfach greifen, sobald es in Reichweite
dieser Person ist. Hat sich das Vorfach um die Rutenspitze gewunden, darf mehr
als eine Person das Vorfach festhalten.
8. Eine oder mehre Personen dürfen
das oder die Gaffs setzen. Beim Gaffen muss der Gaffstiel in der Hand des
„Gaffers“ liegen. Das heißt: ein Gaff darf nicht nach einem Fisch außerhalb der
Reichweite des Gaffstiels geworfen werden.
9. Diese Regeln müssen bis zum
Wiegendes Fisches beachtet werden.
Folgende Punkte führen zur
Disqualifikation
1. Verstoß gegen die o.a.
Regeln
2. Berührt ein anderer als der
Angler Rute, Rolle oder Schnur (einschließlich der Doppelleine) körperlich oder
mit einem Hilfsmittel ab dem Moment des Anbisses bis zur Landung des Fisches,
führt dies zur Disqualifikation.
3. Drillen des Fisches mit der
Rute in einem Rutenhalter an der Bordwand.
4. Das einholen der Schnur Hand
über Hand; oder das Befestigen eines Seils am Vorfach oder Wirbel um den Fisch
zu halten oder anzuheben.
5. Das Schießen, Harpunieren oder
Spießen von Fischen (einschließlich von Haien und Heilbutts) beim Drill oder der
Landung.
6. Anlocken von Fischen oder
Angeln mit Fleisch, Blut, Haut oder sonstigen Teilen von Säugetieren, mit
Ausnahme von Rinderhaut oder Haar in künstlichen Ködern für das Schlepp- oder
Spinnfischen.
7. Das Treiben des Fisches mit dem
Boot oder anderen Hilfsmitteln in flaches Wasser, um sein Schwimmvermögen zu
beeinträchtigen.
8. Das Wechseln von Rute oder
Rolle während des Drills.
9. Das Spleißen, Anknüpfen oder
Verlängern der Angelschnur während des Drills.
10.
Das absichtliche Anreißen von Fischen.
11.
Ein Fisch so zu fangen, dass die Doppelleine nie über den Spitzenring
hinausläuft.
12.
Benutzung illegaler Köder
13.
Das Anbinden der Angelschnur oder
des Vorfachs an das Boot oder andere Objekte, um den Fisch zu halten oder
anzuheben.
14.
Wenn ein Fisch noch vor dem gaffen oder käschern abkommt und mit andern
als den zulässigen Methoden wieder gehakt wird.
15.
Wenn eine Rute bricht und das verbleibende Stück kürzer ist als die o.a.
Minimallänge.
16.
Verletzungen des Fisches vor dem Landen, die hervorgerufen wurden durch
andere Fische, Säugetiere, oder Bootspropeller die tiefe Fleischwunden
verursachen. (Verletzungen wie etwa Kratzer oder Schnitte durch Vorfach der
Angelschnur disqualifizieren den Fang
ebensowenig, wie alte abgeheilte Verletzungen oder Deformationen) Jede
Verletzung an einem Fisch muss mit einem Foto dokumentiert und in einem
zusätzlichen Protokoll erklärt werden.
17.
Wen ein Fisch von zwei Haken an verschiedenen Angeln gehakt ist oder sich
in mehr als eine Angelschnur verwickelt hat. |