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Regeln

Die Regeln im Überblick:

  • Regeln zum Anmelden eines Rekords

  • Wiegen

  • Ausrüstung

  • Regeln beim Angeln

  • Das führt zur Disqualifikation

  • Schnurklassen

  • Fischarten, die in den jeweiligen Schnurklassen gemeldet werden können

  • Formular zur Rekordanmeldung anfordern

 

Regeln zum Anmelden eines BGFCD-Rekords:

1. Der Club behält sich vor, einen Rekord anzuerkennen oder abzulehnen. All seine Entscheidungen richten sich nach dem vorliegenden Regelwerk.

2. Zur positiven Identifizierung der Fische sind Fotos unumgänglich. Auf einem Bild muss der Fisch und die Waage zu sehen sein. Ein weiteres Foto muss den Fisch, den Angler sowie Rute und Rolle zeigen, mit der der Fisch gefangen wurde. Von Haien müssen zudem Fotos von der Kopfunterseite gemacht werden, die Maul, Schnauze und Ansatz der Brustflossen zeigen. Ein weiteres Foto sollte die Zähne zeigen. Bei Haien und anderen, anhand von Fotos nur schwer zu identifizierenden Fischen kann ein sachkundiger Zeuge vor Ort die Identifizierung vornehmen und auf dem Formular mit seiner Unterschrift bezeugen. Dann ist nur ein Bild von Fisch mit Angler und Rute nötig. Ohne Foto kann kein Rekord angemeldete werden. (Ausnahme: Catch & Release Zertifikat) 

3. Alle Rekordfänge und das Einhalten der vorliegenden Regeln sollten von Mitanglern und oder der Crew mit Unterschrift und Adresse bezeugt werden.

4. Um einen bestehenden Schnurklassenrekord bei Fisch-Gewichten über 25 lb. (11,33 kg) zu überbieten, muss der gefangene Fisch mindestens ein halbes Prozent schwerer sein, als der bestehende Rekord. (Beispiel: ein Rekordfisch mit 100 kg kann geschlagen werden von einem Fisch mit 100,5 kg). Bei Rekordfischen, die leichter sind als 25 lb. (11,33 kg) muss der Unterschied mindestens zwei Unzen (rund 57 Gramm) betragen. Geschätzte Gewichte werden nicht akzeptiert. Ausnahme: Catch& Release Zertifikat

5. Rekord-Meldungen müssen bis spätestens 90 Tage nach dem Fangdatum eingegangen sein

6. Catch & Release Zertifikat: Für diese Kategorie muss keine Schnurprobe abgegeben werden. Da der Fisch überleben soll, ist es auch nicht nötig, seine Länge zu messen. Das Gewicht des Fisches wird von Kapitän und Mate gemeinsam geschätzt. Im Zweifelsfall gilt das geringere Schätzgewicht. Fotos vom Fisch an der Bordwand wären hilfreich, sind aber nicht zwingend notwendig.

 

Wiegen:

1.  Der Fisch sollte durch einen Wiegemeister oder eine andere Person gewogen werden, die mit dem Umgang der Waage vertraut ist. Diese Person soll mit ihrer Unterschrift das Gewicht bezeugen.

2. Waagen müssen in den 12 Monaten vor dem Fang geeicht worden sein. Ist das nicht der Fall muss die Waage nachträglich geeicht werden und die Bestätigung nachgereicht werden.

3. Steht keine kommerzielle geeichte Waage zur Verfügung, muss die vorhandene Waage mit Gewichten bekannter Größe auf ihre Genauigkeit überprüft und dies von Zeugen bestätigt werden. Dabei darf es sich nicht um Mitangler oder Boots-Crew handeln. (Ausnahme: siehe Punkt 4)

4. In abgelegenen Gegenden, wo keine kommerzielle Waage zur Verfügung steht, kann der Angler eine eigene geeichte Waage benützen, die nach dem Trip erneut geeicht werden muss. Dieses Eichprotokoll ist vorzulegen.
Für Meldungen in den Kategorien: Schnurklasse, All Tackle oder 10:1, 15:1, 20:1-Club muss ein 10 Meter langes Stück Schnur (einschließlich Doppelleine) eingeschickt werden, damit der Club die Tragkraft der Schnur überprüfen kann. Vorfächer, Haken und Kunstköder müssen nicht eingesandt werden, wenn ihr ordnungsgemäßer Zustand von einem Zeugen bestätigt wird. Die Schnurprobe muss an einem Stück sein und ist so auf einen Karton o.ä. zu wickeln, dass sie nicht beschädigt wird. Auf dem Karton muss die vom Hersteller angegebene Tragkraft der Schnur vermerkt werden.

 

Ausrüstung:

A. Schnur

1. Benutzt werden dürfen Mono-Schnüre, multifile Schnüre wie etwa Dacron, Dyneema sowie Schnüre mit Blei-Seele.

2. Schnüre aus Draht wie etwa Monel sind unzulässig.

B. Nachschnur

1. Wird die Nachschnur (Backing) nicht mit der Hauptschnur verbunden, ist jede Art von Backing zulässig.

2. Wird die Angelschnur mit dem Backing verbunden, muss der Rekord unter der schwereren der beiden Schnüre gemeldet werden. Das Backing darf keine höhere Tragkraft als 130 lb (60 kg) und muss von einem zulässigen Typ sein (siehe A, Ziffer1)

C. Doppelleine (Double Line)
Die Benutzung einer Doppelleine ist nicht zwingend. Wird eine Doppelleine benutzt, muss sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

1. Die Doppelleine muss aus der Hauptschnur selbst gefertigt werden.

2. Ihre Länge wird gemessen vom Anfang des Knotens an dem die Hauptschnur in die Doppelleine übergeht, bis zum unteren Ende, an dem ein Wirbel, Karabiner, Knoten oder sonstige Vorrichtung angebracht ist, um ein Zwischenvorfach (Trace), Vorfach (Leader), künstlichen Köder oder Haken daran zu befestigen.
Beim Fischen im Salzwasser ist die Länge der Doppelleine in den unteren Leinenklassen einschließlich der Klasse 20 lb (10 kg) auf ein Länge von 4.57 Meter (15 feet) beschränkt. Die gemeinsame Länge von Doppelleine und Vorfach darf 6.1 m (20 feet) nicht überschreiten.
In den Schnurklassen über 20 lb (10 kg) ist die Länge der Doppelleine auf 9.14 m (30 feet) begrenzt. Die gemeinsame Länge von Doppelleine und Vorfach darf 12,19 m (40 feet) nicht überschreiten

D. Vorfach (Leader)
Die Benutzung eines Vorfachs ist nicht vorgeschrieben. Wird ein Vorfach benutzt, muss es folgende Voraussetzungen erfüllen:

1. Die Länge des Vorfachs ist die Länge einschließlich des künstlichen Köders, Haken-Arrangements o.ä. Das Vorfach muss mit der Hauptschnur über einen Karabiner, Knoten, Spleiß, Wirbel o.ä. verbunden werden. Haltevorrichtungen sind verboten. Die Wahl der Vorfachstärke und des aus ihm bestehenden Materials ist freigestellt
Beim Salzwasserfischen ist die maximale Vorfachlänge in den unteren Schnurklassen bis 20 lb (10 kg) auf  4.57 m (15 feet) beschränkt. Die gemeinsame Länge von Doppelleine und Vorfach darf  6.1 m (20 feet) nicht überschreiten.
In den Schnurklassen über 20 lb (10 kg) ist die Vorfachlänge auf maximal 9.14 m (30 feet) begrenzt. Die gemeinsame Länge von Doppelleine und Vorfach darf 12,19 m (40 feet) nicht überschreiten.

E.  Rute (Rod)

1. Die Angelruten müssen sportlichen Regeln und sportlicher Ethik entsprechen. Der Angler ist bei der Wahl seiner Rute frei, so lange die Rute ihm bauartbedingt keinen unfairen Vorteil verschafft. Diese Regel dient dazu, die Nutzung unkonventioneller Ruten auszuschließen.

2.  Der obere Teil der Rute (gemessen von der Mitte der Rolle bis zum Spitzenring) muss mindestens 101,6 Zentimeter (40 inches) lang sein. Der Rutenfuß (gemessen von der Mitte der Rolle bis zum Rutenende) darf nicht länger als 68,58 cm (27 inches) sein. Die Länge eines gebogenen Rutenfußes (curved butt) wird so gemessen, als ob er grade wäre.

F. Rolle (reel) 

1. Rollen müssen sportlichen Regeln und sportlicher Ethik entsprechen.

2. Rollen mit jedweder Art von Antrieb (motorisch, elektrisch, hydraulisch) sind verboten.

3. Rollen mit Winsch-Fuktion (Untersetzung) sind verboten.

4. Rollen, die es erlauben, mit beiden Händen zugleich zu kurbeln sind verboten.

G.  Haken zum Fischen mit natürlichen Ködern

1.  Beim Fischen mit einem lebenden oder toten Köder sind maximal zwei Einzelhaken erlaubt. Beide Haken müssen fest im Köder verankert sein. Der minimale Abstand zwischen den beiden Haken muss groß sein, wieder größere der beiden Haken, gemessen von Hakenöhr zu Hakenöhr. Zulässige Ausnahme: Die Hakenspitze eines Hakens darf durch das Öhr des zweiten Hakens geführt werden. Der maximale Abstand zwischen den beiden Haken darf 45,72 cm (18 inches) nicht überschreiten.

2. Frei schwingende Haken sind verboten; Doppelhaken oder Drillinge sind verboten.

3. Ein Paternoster zum Grundangeln ist zulässig, wenn es aus zwei Einzelhaken an zwei separaten Vorfächern besteht, oder aus zwei Einzelhaken, die an Springern befestigt werden. Beide Haken müssen so angebracht werden, dass ein Fisch, der einen der Köder nimmt, nicht durch den zweiten Haken von außen angerissen oder gehakt werden kann. Beide Haken müssen fest im Köder verankert werden. Werden Rekordfische an einem Vorfach mit zwei Haken gefangen, muss ein Foto oder eine Zeichnung des Haken-Arrangements mit eingeschickt werden.

H. Haken an Schleppködern

1. Beim Fischen mit einem künstlichen Schleppköder (Marlin-Lure o.ä.) dürfen nicht mehr als zwei Einzelhaken benutzt werden. Der minimale Abstand zwischen den beiden Haken muss groß sein, wieder größere der beiden Haken, gemessen von Hakenöhr zu Hakenöhr. Zulässige Ausnahme: Die Hakenspitze eines Hakens darf durch das Öhr des zweiten Hakens geführt werden. Der maximale Abstand zwischen den beiden Haken darf 30,48 cm (12 inches) nicht überschreiten. Der hintere Haken darf nicht mehr als eine Hakenlänge hinter die „Schürze“ (Skirt) des Schleppköders hinaus reichen. Ein Foto oder eine Zeichnung des Haken-Arrangements muss mit eingeschickt, oder sein regelgemäßer Zustand bezeugt werden.

2. Bis zu drei Einzelhaken, Zwillinge und Drillinge sind  an künstlichen Ködern wie Wobblern, Löffeln oder ähnlichem erlaubt, wenn diese Köder serienmäßig damit ausgestattet wurden. Diese Haken müssen frei beweglich sein und sind auf maximal drei begrenzt. Ein Foto oder eine Zeichnung des Haken-Arrangements muss mit eingeschickt werden.

I. Weitere Ausrüstung

1. Kampfstühle dürfen keine mechanisch angetriebenen Vorrichtungen haben, die den Angler beim Drill unterstützen.

2. Die Aufnahme (Gimbal) für den Rutenfuß am Kampfstuhl muss frei beweglich sein. Gimbals, die sich nur in einer vertikalen Ebene bewegen, sind zulässig. Jede Art von Gimbal., die beim Drill Druck vom Angler nimmt, oder es ihm erlaubt während des Drills auszuruhen, sind verboten.

3. Gaffs und Käscher, die an Bord benützt werden, dürfen maximal 2,44 Meter (8 feet) lang sein. An einem fliegenden Gaff darf ein Seil mit einer Maximallänge von 9,14 m (30 feet) befestigt werden. Die Länge des Seils wird gemessen zwischen dem Befestigungspunkt am Gaffhaken und dem andere Befestigungspunkt an Bord. Dieses Maßabstand gilt auch, wenn ein Seil am Haken eines feststehenden Gaffs befestigt wird. An jeder Art von Gaff ist nur ein Einzelhaken erlaubt. Harpunen oder Lanzen sind verboten. Schwanzschlingen dürfen maximal 9.14 Meter (30 feet) lang sein.

4.  Schwimmer sind erlaubt, so lange ihre Größe ausschließlich dazu dient, einen Köder in einer bestimme Tiefe zu halten. Schwimmer dürfen die Kampfkraft des Fisches nicht behindern.

5. Vorrichtungen in welchen sich Fische verstricken können, sind  in jeglicher Hinsicht verboten.

6. Outrigger, Downrigger und Drachen sind zulässig, wenn die Angelschnur (nicht aber Doppelleine oder Vorfach!) daran mit einem Auslösemechanismus gleich welcher Art befestigt wird.

7. Eine Sicherheitsleine darf an der Angelrute befestigt werden, solange sie den Angler beim Drill nicht unterstützt.

 

Regeln beim Angeln:

1. Von dem Moment des Anbisses – ob auf natürlichen oder künstlichen Köder – muss der Angler den Fisch selbst haken, drillen und landen, ohne die Hilfe einer weiteren Person. Ausnahmen zu dieser Regel werden unter Punkt 7. erläutert.

2. Steckt die Angel während des Anbisses in einem Rutenhalter, muss der Angler die Rute so schnell wie möglich aus dem Rutenhalter nehmen. Diese Regel zielt darauf ab, dass der Angler den Fisch mit der Rute in der Hand anschlagen soll.

3. Beißen mehrere Fische zugleich an verschiedenen Angeln an und ist nur ein Angler an Bord, darf nur der erste von ihm gefangene Fisch als Rekord angemeldet werden.

4. Wird eine Doppelleine benutzt, muss der Fisch die meiste Zeit bis zur Landung an der einfachen Hauptschnur gedrillt werden.

5. Ein Harness darf an Rute und Rolle befestigt werden, aber nicht am Kampfstuhl. Beim Anlegen oder Justieren des Harness` darf eine weitere Person behilflich sein.

6. Die Nutzung eines Rutengürtels oder Hüftgurts mit Gimbal ist zulässig.

7. Wird von einem Boot geangelt, darf eine weitere Person nach dem Vorfach greifen, sobald es in Reichweite dieser Person ist. Hat sich das Vorfach um die Rutenspitze gewunden, darf mehr als eine Person das Vorfach festhalten.

8. Eine oder mehre Personen dürfen das oder die Gaffs setzen. Beim Gaffen muss der Gaffstiel in der Hand des „Gaffers“ liegen. Das heißt: ein Gaff darf nicht nach einem Fisch außerhalb der Reichweite des Gaffstiels geworfen werden.

9. Diese Regeln müssen bis zum Wiegendes Fisches beachtet werden.

 

Regeln beim Angeln:

1. Verstoß gegen die o.a. Regeln

2. Berührt ein anderer als der Angler Rute, Rolle oder Schnur (einschließlich der Doppelleine) körperlich oder mit einem Hilfsmittel ab dem Moment des Anbisses bis zur Landung des Fisches, führt dies zur Disqualifikation.

3. Drillen des Fisches mit der Rute in einem Rutenhalter an der Bordwand.

4. Das einholen der Schnur Hand über Hand; oder das Befestigen eines Seils am Vorfach oder Wirbel um den Fisch zu halten oder anzuheben.

5. Das Schießen, Harpunieren oder Spießen von Fischen (einschließlich von Haien und Heilbutts) beim Drill oder der Landung.

6. Anlocken von Fischen oder Angeln mit Fleisch, Blut, Haut oder sonstigen Teilen von Säugetieren, mit Ausnahme von Rinderhaut oder Haar in künstlichen Ködern für das Schlepp- oder Spinnfischen.

7. Das Treiben des Fisches mit dem Boot oder anderen Hilfsmitteln in flaches Wasser, um sein Schwimmvermögen zu beeinträchtigen.

8. Das Wechseln von Rute oder Rolle während des Drills.

9. Das Spleißen, Anknüpfen oder Verlängern der Angelschnur während des Drills.

10. Das absichtliche Anreißen von Fischen.

11. Ein Fisch so zu fangen, dass die Doppelleine nie über den Spitzenring hinausläuft.

12. Benutzung illegaler Köder

13. Das Anbinden der Angelschnur oder des Vorfachs an das Boot oder andere Objekte, um den Fisch zu halten oder anzuheben.

14. Wenn ein Fisch noch vor dem gaffen oder käschern abkommt und mit andern als den zulässigen Methoden wieder gehakt wird.

15. Wenn eine Rute bricht und das verbleibende Stück kürzer ist als die o.a. Minimallänge.

16. Verletzungen des Fisches vor dem Landen, die hervorgerufen wurden durch andere Fische, Säugetiere, oder Bootspropeller die tiefe Fleischwunden verursachen. (Verletzungen wie etwa Kratzer oder Schnitte durch Vorfach der Angelschnur  disqualifizieren den Fang ebensowenig, wie alte abgeheilte Verletzungen oder Deformationen) Jede Verletzung an einem Fisch muss mit einem Foto dokumentiert und in einem zusätzlichen Protokoll erklärt werden.

17. Wen ein Fisch von zwei Haken an verschiedenen Angeln gehakt ist oder sich in mehr als eine Angelschnur verwickelt hat.

Schnurklassen & Fischarten, die in den jeweiligen Schnurklassen gemeldet werden können

Formular zur Rekordanmeldung anfordern:

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